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So viel kostet eine ausländische Haushalts- und Betreuungskraft

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die monatlichen Kosten hängen vom gewählten Beschäftigungsmodell und individuellen Vereinbarungen ab
  • Es gibt keine staatlichen Vorgaben
  • Angestellte Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn

Welche Kosten fallen an?

Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, hängt maßgeblich davon ab, für welches Beschäftigungsmodell sie sich entscheiden: Sie können eine ausländische Haushalts- und Betreuungskraft selbst anstellen (Arbeitgebermodell), einen Vertrag mit einem ausländischen Unternehmen schließen, das die Betreuungskraft nach Deutschland entsendet (Entsendemodell), oder mit einer selbstständigen Betreuungskraft einen Dienstleistungsvertrag abschließen (Selbstständigenmodell).  

Außerdem ist entscheidend, welche Anforderungen Sie an die Betreuungskraft stellen. Wenn sie gut Deutsch sprechen soll, einen Führerschein haben muss oder die Betreuung besonders anspruchsvoll ist, müssen Sie entsprechend mehr bezahlen. Die Sätze sind nirgendwo festgelegt. Es kommt immer auf den individuellen Vertrag an. Beschäftigten aus dem Ausland steht aber grundsätzlich der deutsche Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro brutto pro Stunde zu (seit 01.01.2024). Übernimmt die Betreuungskraft überwiegend pflegerische Tätigkeiten oder handelt es sich um eine ausgebildete Pflegekraft, liegt der tarifliche Mindestlohn im Entsendemodell deutlich höher.

Im Arbeitgebermodell müssen Sie darüber hinaus Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Üblicherweise wird erwartet, dass Sie Unterkunft und Verpflegung, Fahrt- und Telefonkosten übernehmen. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf mindestens 2.500 Euro im Monat.

Haushalts- und Betreuungskräfte, die als Selbstständige arbeiten, haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Sie werden für ihre Dienstleistung bezahlt. Selbstständige unterliegen weder den Arbeitszeitgesetzen noch besteht ein gesetzlich geregelter Urlaubsanspruch. Für den Krankheitsfall müssen sie sich selbst absichern.

Bei dieser Beschäftigungsform ist allerdings äußerste Vorsicht geboten! Sie schließen mit der selbstständigen ausländischen Betreuungskraft keinen Arbeitsvertrag ab, sondern einen Dienstleistungsvertrag. Es besteht die Gefahr, dass es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt. In diesem Fall drohen hohe Bußgelder, und Sie müssen alle Sozialversicherungsabgaben nachzahlen.

 

Die Personalkosten im Arbeitgeber-Modell belaufen sich ungefähr auf 2.800 Euro pro Monat, im Entsende-Modell liegen die Kosten ungefähr bei 2.500 bis 3.500 Euro pro Monat und im Selbständigen-Modell bei ungefähr 1.500 bis 3.000 Euro pro Monat.

 

Eine detaillierte Auflistung aller Kosten finden Sie in dieser Tabelle als Download (Stand Januar 2024).

 

Wie lassen sich die Kosten decken?

Gleichgültig für welches Beschäftigungsmodell Sie sich entscheiden: vor Vertragsabschluss sollten Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten prüfen, denn Sie müssen die Kosten weitgehend selbst tragen. Die Pflegeversicherung beteiligt sich nicht direkt an den Kosten.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher haben Anspruch auf Pflegegeld. Es wird immer dann gewährt, wenn Angehörige, nahestehende Personen oder andere, nicht-professionelle Pfleger:innen – zum Beispiel eine ausländische Betreuungskraft – die Versorgung übernehmen. Das Pflegegeld beträgt zwischen 316 Euro (Pflegegrad 2) und 901 Euro (Pflegegrad 5) und kann dafür verwendet werden, die Kosten einer ausländischen Betreuungskraft zumindest teilweise zu decken.

Der Entlastungsbeitrag von 125 Euro monatlich oder 1.500 Euro pro Jahr darf nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Personen, die diese Hilfe anbieten, dürfen nicht im Haushalt des Pflegebedürftigen leben. Damit fällt dieser Betrag zur Finanzierung der ausländischen Betreuungskraft weg. Sie können das Geld aber nutzen, um zusätzlich Unterstützung zu bezahlen, etwa Hilfen im Haushalt oder eine Begleitung zu einem Seniorencafé, wenn die ausländische Betreuungskraft frei hat.

Zugelassene Angebote zur Unterstützung im Alltag sind im Angebotsfinder NRW [externer Link] aufgelistet.

Manche Vermittlungsagenturen beziehen die Verhinderungspflege in ihre Musterrechnungen mit ein. Vorsicht: Die Verhinderungspflege ist dafür gedacht, kurzfristige Ausfälle der Hauptpflegeperson zu überbrücken. Die ausländische Betreuungskraft lebt aber durchgängig bei der pflegebedürftigen Person. Das Geld kann daher nicht zur Finanzierung herangezogen werden.

Empfänger von „Hilfe zur Pflege“ können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Kosten erhalten. Manchmal übernimmt das Sozialamt auch die gesamten Kosten. Fragen Sie nach.

 

Kann ich die Kosten steuerlich geltend machen?

Die Kosten für eine legal beschäftigte ausländische Betreuungskraft dürfen als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Sie können bis zu 20 Prozent der Aufwendungen, maximal aber 4.000 Euro pro Jahr, geltend machen.
Die Steuerermäßigung kann vom Pflegebedürftigen selbst oder von nahen Angehörigen in Anspruch genommen werden.

!Wichtig: Sie müssen alle Kosten durch Rechnungen und Überweisungsbelege nachweisen. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Bewahren Sie die Belege unbedingt auf, falls das Finanzamt nachfragt.

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