Elektronische Patientenakte (ePA)

Was man zur elektronischen Patientenakte wissen sollte

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wie funktioniert sie?
  • Vor- und Nachteile
  • Wie ist Widerspruch möglich?

Was man zur elektronischen Patientenakte jetzt wissen muss

Ab dem 15. Januar 2025 kommt die elektronische Patientenakte (ePA) schrittweise für alle gesetzlich Versicherten. Sie startet zunächst in den Pilotregionen Hamburg und Franken. Bundesweit verfügbar sein soll sie zum 15. Februar 2025.

Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte ist ein digitaler Gesundheitsordner für gesetzlich Krankenversicherte. Darin können künftig Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, medizinische Befunde, Laborwerte und Bildbefunde wie MRT- und Röntgenbilder gespeichert werden. E-Rezeptdaten werden automatisch in die Medikationsliste der ePA in die elektronische Patientenakte übertragen, so dass die behandelnden Ärzt:innen immer einen Überblick über die gesamten verordneten Arzneimittel haben. Auch Kinder und Jugendliche erhalten eine ePA, die dann bis zum 16. Lebensjahr von den Eltern verwaltet wird. Langfristig werden auch der Impfpass, das Zahnbonusheft, das Untersuchungsheft für Kinder und der Mutterpass elektronisch integriert.

Wie wird sie eingerichtet?

Ab dem 15. Januar 2025 richten die Krankenkassen die ePA automatisch für ihre Versicherten ein. Versicherte werden vorab per Post informiert. Voraussetzung für die Nutzung ist die ePA-App der Krankenkasse, bei der man versichert ist. Jede gesetzliche Krankenkasse wird eine eigene ePA-App für die neue elektronische Patientenakte anbieten. Die Apps sollen ab Januar verfügbar sein und auf Smartphones und Tablets ab Android 9 oder iOS 16 funktionieren. Auch auf PCs und Laptops können sie installiert werden.

Welche Vorteile hat die ePA?

Wenn wichtige Informationen rund um die Gesundheit an einem Ort verfügbar sind, erleichtert das den Austausch von medizinischen Dokumenten zwischen Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und Patient:innen. Doppeluntersuchungen entfallen, Arztwechsel werden einfacher. Vor allem in Notfällen ist es für Ärzt:innen wichtig, Vorerkrankungen oder eingenommene Medikamente zu kennen.

Welche Nachteile hat die ePA?

Für die ePA ist ein hoher Sicherheitsstandard vorgesehen, doch Datenlecks und Cyberangriffe können nie gänzlich ausgeschlossen werden. Dann könnten sensible Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten. Zudem können langsame Internetverbindungen, Systemausfälle oder technische Fehler den Zugang erschweren. Benachteiligt sind Menschen ohne geeignetes Endgerät.

Wie funktioniert der Widerspruch?

Wer nicht möchte, dass die Krankenkasse eine ePA anlegt, kann widersprechen. Der Widerspruch muss direkt an die Krankenkasse gerichtet werden. Verschiedene Krankenkassen informieren bereits über die ePA und das Widerspruchsrecht. Aber auch später, wenn die Patientenakte bereits angelegt ist, kann man der ePA widersprechen, wenn man sie nicht oder nicht mehr möchte. Eine bereits erstellte ePA muss die Krankenkasse dann löschen, inklusive aller Daten. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Wer sich gegen die ePA entscheidet oder einen nur teilweisen Zugriff erlaubt, muss keine Einbußen in der Qualität der Versorgung befürchten. Informationen über Behandlungen und Diagnosen sind weiterhin in der Arztpraxis verfügbar.

Wie wird die App mit Daten gefüllt?

Versicherte können die App selbst verwalten und Dokumente einfügen, verbergen und löschen. Außerdem lässt sich festlegen, welche Arztpraxen, Krankenhäuser oder Apotheken für welche Zeitspanne Zugriff auf bestimmte Dokumente erhalten sollen. Auch Vertretungen lassen sich erstellen und wieder entziehen. Ältere Dokumente können Versicherte selbst einscannen und hochladen. Zudem kann man zweimal innerhalb von 24 Monaten die Krankenkasse bitten, bis zu zehn ältere medizinische Dokumente zu digitalisieren. Arztpraxen sind nicht verpflichtet, alte Arztbriefe oder Befunde in die ePA einzutragen.

Ist die ePA ohne digitale Geräte nutzbar?

Die Nutzung der ePA ist auf digitale Endgeräte ausgelegt. Versicherte ohne digitale Endgeräte können die ePA aber passiv nutzen. So können sie selbst zwar keine Daten einsehen, hochladen oder verwalten. Wird die Gesundheitskarte eingelesen, können aber die behandelnden Ärzt:innen im Zusammenhang mit der Behandlung Einsicht in die ePA nehmen und auch aktuelle medizinische Unterlagen einstellen. Wer ohne App einer Arztpraxis den Zugang zur ePA verwehren möchte oder Dokumente vor Zugriff schützen will, kann sich an die Ombudsstelle der eigenen Krankenkasse wenden. Alternativ kann, ebenfalls über die Ombudsstelle der Krankenkasse, eine Vertrauensperson als Vertreter benannt werden.  Diese Vertrauensperson kann dann die  ePA für die vertretende Person mit einem digitalen Endgerät verwalten.

Wie lange können Einrichtungen auf die ePA zugreifen?

Ein Zugriff auf die elektronische Patientenakte ist Kliniken oder Arztpraxen nur erlaubt, wenn es für die Behandlung notwendig ist. Jede medizinische Einrichtung muss protokollieren, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Zudem ist der Zugriff zeitlich begrenzt. Bei Ärzt:innen und Kliniken auf 90 Tage, bei Apotheken auf drei Tage. Diese Zugriffsdauer kann auch individuell angepasst werden, etwa nur für den Tag des Behandlungstermins.