Welche Fragen muss ich mir stellen?
Eine ausländische Betreuungskraft zu engagieren, die eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung übernimmt, klingt erstmal verlockend. Sie sollten aber gut überlegen, ob diese Form der Betreuung wirklich in Frage kommt. Vorneweg: eine 24-Stunden-Betreuung durch eine einzelne Person ist weder möglich noch erlaubt. Sie brauchen also immer weitere Unterstützung.
Mit einem fremden Menschen im eigenen Haushalt zu wohnen, kann insbesondere für ältere Menschen sehr schwierig sein. Mögliche Sprachbarrieren oder kulturelle Unterschiede können das Zusammenleben zusätzlich belasten.
Bevor Sie den Einsatz einer ausländischen Betreuungskraft ernsthaft in Erwägung ziehen, sollten Sie einige Fragen in Ruhe bedenken und mit Ihrem Angehörigen besprechen. Es bringt nichts, zu behaupten, dass man mit einer Acht-Stunden-Betreuung auskommt, wenn diese Zeit schon tagsüber für die Körperpflege, Arztbesuche und eine Unterstützung im Haushalt benötigt wird, der Angehörige aber auch nachts regelmäßig Hilfe braucht.
Folgende allgemeine Fragen sollten Sie sich stellen:
- Die ausländische Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Kann sie sich vorstellen, auf Dauer mit einem fremden Menschen, der oft einen anderen kulturellen Hintergrund hat, auf engem Raum zusammenzuleben?
- Bietet die Wohnung genug Platz? Stehen ein Bad und ein möbliertes Zimmer für die Betreuungskraft zur Verfügung?
- Gibt es einen Telefon- und Internetanschluss, damit die Betreuungskraft Kontakt zu ihrer Familie halten kann?
- Muss die Betreuungskraft gut Deutsch sprechen?
- Ist ein PKW vorhanden? Benötigt die Betreuungskraft einen Führerschein und Fahrpraxis?
- Wie viel Zeit können Familienangehörige aufbringen, um bei der Betreuung zu helfen?
- Wie decken Sie Zeiten jenseits der maximalen Zehn-Stunden- Arbeitszeit ab? Wer kann kurzfristig einspringen, wenn die Betreuungskraft wechselt, wegen Krankheit ausfällt, im Urlaub ist oder kündigt?
- Wer übernimmt organisatorische Aufgaben wie Überweisungen, Rechnungen oder die Klärung steuerlicher Fragen?
- Reicht diese Form der Betreuung überhaupt aus? Oder ist die Versorgung sehr aufwändig, weil die pflegebedürftige Person viel medizinisch-pflegerische Unterstützung braucht oder an einer fortgeschrittenen Demenzerkankung leidet?
- Wie groß ist der finanzielle Spielraum? Die Kosten für eine ausländische Betreuungskraft belaufen sich auf mindestens 2.300 Euro monatlich. Nur ein Teil dieser Kosten kann mit dem Pflegegeld finanziert und steuerlich abgesetzt werden. Mehr zu den finanziellen Themen finden Sie hier.
Wie viel Hilfe ist notwendig?
Wenn Sie diese allgemeinen Fragen beantwortet haben, sollten Sie klären, wie groß der Unterstützungsbedarf ist.
Welche Hilfen werden im Haushalt benötigt und in welchem Umfang fallen sie an? Zum Beispiel
- beim Zubereiten von Mahlzeiten
- bei der Haushaltsarbeit
- bei Einkäufen, Besorgungen und Arztbesuchen außer Haus
Welche pflegerischen Alltagshilfen sind notwendig und wie umfangreich sind diese? Zum Beispiel
- beim An- und Auskleiden
- bei der Körperpflege und Hygiene
- beim Gehen und Treppensteigen
- beim Essen und Trinken
- bei der Tagesstrukturierung
- zur Vermeidung von Stürzen
Wie groß ist der Bedarf an sozialer Betreuung? Zum Beispiel
- bei Freizeitaktivitäten
- beim gemeinsamen Essen
Ist eine medizinische Behandlungspflege notwendig? Zum Beispiel
- beim Anziehen von Kompressionsstrümpfen
- beim Verabreichen von Spritzen
- bei der Versorgung von Wunden
- bei der Medikamenteneinnahme
- bei Injektionen
Muss der Pflegebedürftige aufgrund einer eingeschränkten Alltagskompetenz besonders betreut und angeleitet werden?
- Tendiert die pflegebedürftige Person dazu, wegzulaufen?
- Ist ihr Tag-Nacht-Rhythmus gestört?
- Bringt sie sich durch ihr Verhalten selbst in Gefahr?
Außerdem müssen Sie die Bedürfnisse der ausländischen Betreuungskraft berücksichtigen. Wichtige Fragen sind zum Beispiel:
- Wie viel Unterstützung können Angehörige oder andere nahestehende Personen im Haushalt und bei der Pflege leisten?
- Gibt es Nachbarn, Bekannte oder Dienstleister, die bestimmte Aufgaben übernehmen können?
- Wie wird die Versorgung sichergestellt, wenn Angehörige erkranken oder im Urlaub sind?
- Können Angehörige Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, um bei der Versorgung zu helfen?
Welche weiteren Unterstützungsangebote können herangezogen werden? Gibt es in erreichbarer Entfernung:
- einen ambulanten Pflegedienst
- eine Tages- oder Nachtpflege
- eine Kurzzeitpflege
- Angebote zur Unterstützung im Alltag
- weitere haushaltsnahe Dienstleistungen
+Tipp: Der Pflegewegweiser NRW berät am Telefon zu ausländischen Haushalts- und Betreuungskräften. Sie erreichen die Hotline mittwochs zwischen 10.00 und 12.00 Uhr oder zwischen 14.00 und 16.30 Uhr unter der Rufnummer 0211-3809-400.