Pflichtberatungsbesuch bei Pflegegeld
Erhalten Sie Pflegegeld, müssen Sie ab Pflegegrad 2 in bestimmten Abständen Beratungsbesuche in Anspruch nehmen.
Die Beratungsbesuche können abwechselnd als Präsenzbesuch oder per Videokonferenz stattfinden.
Dabei gilt: erstmalige Beratung muss immer als persönliches Gespräch vor Ort in der Häuslichkeit stattfinden.
Danach kann jede zweite Beratung auf Wunsch der pflegebedürftigen Person per Videokonferenz erfolgen.
Eine Beratung ausschließlich per Telefon oder per Video ist nicht möglich.
Die Regelung gilt seit dem 1. Juli 2022. Sie wurde aktuell bis zum 31. März 2027 verlängert.
Passende Beratungs- und Hilfsangebote in der Nähe Ihres Wohnortes erhalten pflegende Angehörige und Pflegebedürftige auch in der Datenbank aller Beratungsstellen. Gerne helfen wir Ihnen auch telefonisch weiter. Rufen Sie kostenlos an unter: 0800 40 40 044 (montags, dienstags, mittwochs und freitags 9-13 Uhr und donnerstags von 13-17 Uhr). Darüber hinaus beantworten wir Ihre Fragen auch schriftlich. Hierzu nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir antworten Ihnen schnellstmöglich und informieren über das passende Beratungs- und Hilfsangebot in Ihrer Nähe.
Aktuelle Impf-Empfehlungen der STIKO
Die ständige Impf-Kommision (STIKO) hat im Januar 2024 ihre Empfehlungen aktualisiert. Dabei werden drei Personengruppen unterschieden:
1. Menschen ab 60 Jahren und Risikopatient:innen
Für diese Personengruppe empfiehlt die STIKO eine jährliche Auffrischungsimpfung, sobald die Basisimmunisierung erreicht ist. Bis auf Weiteres sollten diese jährlich im Herbst durchgeführt werden.
Zu dieser Gruppe gehören:
• Menschen ab 60 Jahre,
• Personen ab 6 Monaten mit relevanten Grunderkrankungen,
• Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen,
• medizinisches und pflegerisches Personal.
2. Personen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren und gesunde Schwangere
Die STIKO empfiehlt für diese Personengruppe eine Grundimmunisierung und eine zusätzliche Auffrischungsimpfung um eine Basisimmunisierung zu erreichen. Wichtig ist, dass diese Personen drei mal in Kontakt mit den Antigenen des Erreger gekommen sind, wovon mindestens zwei Kontakte durch eine Impfung erfolgen sollte.
3. Gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Für diese Personengruppe empfiehlt die STIKO keine routinemäßige Impfung mehr, da die Krankheitsverläufe überwiegend mild oder asymptomatisch sind.
Weitere Informationen zu Corona
Informationen zur Corona-Situation in Nordrhein Westfalen (NRW) finden Sie insbesondere auf den Internet-Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS):
https://www.mags.nrw/coronavirus
https://www.mags.nrw/corona-leichtesprache-gebaerdensprache
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hält ebenfalls viele Informationen zum Corona-Virus bereit:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/