Meine Mutter lebt schon länger im Pflegeheim. Bisher waren wir alle sehr zufrieden, jetzt gehen die Meinungen auseinander.
Der Arzt hat ein neues Medikament verschrieben. Das Pflegepersonal hat es zwar bereitgestellt, gibt es meiner Mutter jedoch nicht, da keine Angaben zur Anwendung vorliegen. Das Pflegepersonal hat mich gebeten, eine ärztliche Verordnung nachzureichen, da sie ohne klare Anweisung nichts verabreichen dürfen. Aber ist das wirklich meine Verantwortung?"Manfred K., 58 J.
Darum geht's
Wenn jemand in ein Pflegeheim zieht, erwarten Angehörige, dass dort alles reibungslos läuft. Doch wer ist verantwortlich dafür zu sorgen, dass Medikamente gemäß Anweisung verabreicht werden?
Rechtliche Grundagen
- Medikamentengabe kann an das Pflegefachpersonal delegiert werden (§ 28 Abs. 1 SGB V, Bundesmantelvertrag-Ärzte § 28 SGB V).
- Der Medikamentenplan bzw. die Verordnung ist die Grundlage, damit das Pflegefachpersonal Medikamente verabreichen darf (§ 37 SGB V).
- Versicherte haben das Recht auf ein Medikamentenplan, wenn mehr als drei Medikamente verordnet sind (§ 31a SGB V).
Das sagt der Pflegewegweiser NRW
Die Verantwortung für die Medikamentengabe in einer Pflegeeinrichtung liegt nicht bei einer einzelnen Person, sondern alle Beteiligten tragen ihren Teil zum Informationsfluss bei.
Im Pflegeheim ist das Pflegepersonal für die Medikamenten-Gabe zuständig. Diese erfolgt auf Grundlage ärztlicher Anordnungen oder eines vorliegenden Medikamentenplans, der ans Pflegeheim weitergeleitet wird. Liegt kein Plan vor, werden Dosierungs-Anweisungen auf dem Rezept vermerkt. Sollten diese Angaben fehlen, können auch Apotheker:innen weiterhelfen, da sie ebenfalls zur Beratung verpflichtet sind.
Zu den Gründen, warum Medikamente in manchen Fällen nicht verabreicht werden, gibt unsere Expertin unten weitere Informationen.
Wenn Sie unsicher sind und vorab klären möchten, wie Sie in Ihrer Situation am besten handeln, können Sie sich jederzeit an eine Pflegeberatungsstelle vor Ort wenden. Dort werden auch allgemeine Fragen beantwortet.
Für eine individuelle Beratung, insbesondere bei rechtlichen Fragen, können Sie sich an eine Pflegerechtsberatung wenden. Unterstützung bietet hier beispielsweise der BIVA-Pflegeschutzbund.
Expertenmeinung
Ulrike Kempchen, Leiterin Recht, BIVA-Pflegeschutzbund
Wenn Sie als rechtliche:r Betreuer:in für die Gesundheitssorge eingesetzt sind, behalten Sie diese Verantwortung auch in einer stationären Einrichtung. Eine Behandlung oder Therapie darf nur mit dem Einverständnis der betroffenen Person oder Ihrer Zustimmung erfolgen.
Die Gründe dafür, warum ein Medikament im Pflegeheim nicht verabreicht wird, sind oft vielfältig. Pflegekräfte sind verpflichtet, ihre Aufgaben fachgerecht auszuführen und bei Unsicherheiten Rücksprache zu halten. Daher ist es hilfreich, das Gespräch mit dem Pflegepersonal zu suchen: Was sind die konkreten Herausforderungen in Ihrem Fall? Was wurde bereits unternommen? Wo gibt es offene Fragen?
In der Praxis zeigt sich häufig, dass Überlastung oder Personalmangel in Pflegeeinrichtungen den Informationsfluss beeinträchtigen. Ein offener Dialog kann helfen, die verordnete Therapie sicherzustellen.
Mögliche Schritte:
- Persönliches Gespräch: Klären Sie höflich, woran die Verzögerung liegt. Falls nötig, können Sie Einsicht in die Pflegedokumentation erbitten.
- Sollte eine schnelle Medikamentengabe erforderlich sein, wenden Sie sich direkt an den behandelnden Arzt oder die Apotheke.
- Strukturelle Probleme ansprechen: Bei Unterbesetzung, häufig wechselndem Personal oder fehlender Fachkompetenz, sollten Sie die Pflegedienstleitung oder ggf. die Heimleitung informieren. Diese trägt Verantwortung dafür, dass Pflegekräfte ihre Aufgaben ordnungsgemäß ausführen können.
Mit einem konstruktiven Austausch lassen sich meist gute Lösungen finden.
!Wichtig:
- Handelt es sich um dringende Medikamenten, bleiben Sie hartnäckig.
- Stellen Sie wiederholt fest, dass Medikamente nicht oder nicht ordnungsgemäß gegeben werden, ist es an Ihnen Fehler der Pflegefachkräfte nachzuweisen. Notieren Sie diese, ggf. auch mit Fotos, mit Datum und Uhrzeit.
Info: Medikamentenplan
Sind mehrere Ärzt:innen oder Apotheken involviert, ist das Pflegeheim für den Überblick verantwortlich. Bei Unsicherheiten muss ein Arzt oder eine Apotheke kontaktiert werden. Wenn Sie eine feste Apotheke oder Hausarzt haben, kann diese:r den Medikamentenplan erstellen und überwachen.