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Restbudget Verhinderungspflege

Das Wichtigste in Kürze:

  • Restbudget Verhinderungspflege bis Jahresende nutzen
  • Unverbrauchte Mittel aus 2024 verfallen zum Jahreswechsel
  • Weihnachtszeit für Entlastung und Erholung einsetzen
  • Planung für pflegefreie Feiertage jetzt mit Pflegedienst klären

Das Jahresende naht – eine gute Gelegenheit, noch das Restbudget der Verhinderungspflege für 2024 zu nutzen. Vielen pflegenden Angehörigen ist nicht bewusst, dass ungenutzte Mittel zum Jahreswechsel verfallen. Gerade die Vorweihnachtszeit bietet ideale Möglichkeiten, diese Entlastung für sich zu nutzen.

Verhinderungspflege am Jahresende

Hier ein paar Anregungen, wie Sie das Budget zur Weihnachtszeit einsetzen können:

  • Zeit für eigene Erledigungen und Einkäufe: Organisieren Sie stundenweise Verhinderungspflege, um Geschenke zu besorgen, die Wohnung zu dekorieren oder Besorgungen zu erledigen.
  • Erholungspausen einplanen: Nutzen Sie die stundenweise Verhinderungspflege, um an Feierlichkeiten, Weihnachtsmärkten oder anderen Festlichkeiten teilzunehmen, während eine vertrauensvolle Person die Pflege übernimmt.
  • Kurzzeitige Pflege während der Feiertage: Bei Bedarf kann die Pflege durch professionelle Anbieter auch an den Feiertagen gebucht werden, sodass Sie in Ruhe feiern und Zeit mit anderen Angehörigen verbringen können. Jetzt ist die richtige Zeit, die Terminplanung mit dem Pflegedienst oder Betreuungsdienst abzusprechen.
  • Gemeinsame Feiertage ohne Pflegeverpflichtung: Lassen Sie sich durch Verhinderungspflege unterstützen, sodass Sie mehr Zeit ohne Pflegeverantwortung haben und sich auf die gemeinsame Zeit konzentrieren können.
  • Pflegeperson zur Urlaubsvertretung: Wenn Verwandte über die Feiertage verreisen oder Entspannung brauchen, kann über tageweise Verhinderungspflege die Kontinuität der Pflege sichergestellt werden.

Gerade in der stressigen Weihnachtszeit kann Verhinderungspflege dazu beitragen, Pausen zu machen und neue Energie zu schöpfen.

Was bedeutet Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Unterstützung der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige nutzen können, wenn sie selbst eine Pause benötigen – sei es für Erholung, Urlaub oder bei Krankheit. Mit dieser Leistung können Sie einen Pflegedienst oder eine Ersatzpflegeperson bezahlen, die nach Hause kommt und die pflegebedürftige Person dort versorgt. Alternativ kann die pflegebedürftige Person in einer Einrichtung betreut werden. Die Verhinderungspflege kann tage- und wochenweise in Anspruch genommen werden, aber auch für einzelne Stunden. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Es sollte grundsätzlich immer ein tatsächlicher Verhinderungsgrund vorliegen, der auf Nachfrage der Pflegekasse angegeben werden kann.

So lassen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren:
Für Zeiten, in denen die Hauptpflegeperson verhindert ist, können bis zu 1.612 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege beantragt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebudgets zu übertragen, wodurch das Verhinderungspflege-Budget um bis zu 806 Euro auf maximal 2.418 Euro pro Jahr erhöht werden kann.

Hier finden Sie mehr Informationen zur Verhinderungspflege.

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