Meine Krankenkasse hat mich angeschrieben, dass sie mir eine elektronische Patientenakte anlegen wird und ich eine „ePA-App“ dafür brauche. Ich bin fast 80 Jahre alt, pflegebedürftig und habe nur ein einfaches Handy für den Notfall. Ich weiß gar nicht wie und wofür ich die elektronische Patientenakte nutzen soll?
Dietmar L. aus Düsseldorf
Darum geht's
Die elektronische Patientenakte (ePA) bündelt wichtige Gesundheitsinfos wie Untersuchungsergebnisse, Befunde, Diagnosen und Medikationspläne an einem digitalen Ort. Das hilft besonders kranken und pflegebedürftigen Menschen, da Angehörige, Ärzte, Pflegekräfte und Apotheken schnell darauf zugreifen können – aber nur, wenn die betroffene Person es erlaubt.
Rechtliche Grundlagen
Nach einer Pilotphase, die am 15.01.2025 in bestimmten Testregionen startet, erhalten voraussichtlich im Laufe des ersten Quartals 2025 alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) von ihrer Krankenkasse, wenn sie der Einrichtung nicht widersprochen haben. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Patient:innen können Vertrauenspersonen berechtigen, sie bei der Einrichtung und Verwaltung ihrer ePA zu unterstützen (§ 342 Abs. 3 S. 3 SGB V).
Die Krankenkassen sind verpflichtet sogenannte Ombudsstellen einzurichten (§ 342a SGB V), an die sich die Versicherten mit ihren Anliegen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte wenden können.
Alle Regelungen zur Elektronischen Patientenakte (ePA) finden sich im Fünften Sozialgesetzbuch in den Paragraphen § 341 ff SGB V.
Das sagt der Pflegewegweiser NRW
Mit der ePA erhalten Patient:innen in Zukunft einen umfassenden Überblick über Ihre Gesundheitdaten wie medizinische Befunde, Arztbriefe, Untersuchungsergebnisse an einem Ort. Über die ePA-App entscheiden und verwalten sie selbst, welche Personen, Ärzte und Einrichtungen auf ihre Daten zugreifen dürfen.
Damit auch Personen die ePA nutzen können, die sie vielleicht selbst nicht bedienen können, besteht die Möglichkeit bis zu fünf Vertrauenspersonen in Vertretung zu benennen. Das können nahe Angehörige sein, wie erwachsene Kinder, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner, aber auch Freunde oder gesetzliche Betreuer.
! Hinweis: Die vertretende Person muss ebenfalls Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein.
Wenn die Vertretung in der ePA-App der betroffenen Person eingerichtet ist, kann der oder die Vertreter:in die ePA einsehen, neue Dokumente hochladen und Informationen aktualisieren.
Für die Einrichtung einer Vertretung wird benötigt:
- die ePA-App der betroffenen Person
- deren Gesundheitskarte mit NFC-Funktion
- und die dazugehörige PIN (bei der Krankenkasse anzufordern).
Expertenmeinung
Sabine Wolter, Gesundheitsrechts-Expertin der Verbraucherzentrale NRW
Menschen ohne helfende Angehörige oder ohne die benötigten digitalen Geräte können sich an die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse wenden. Die Ombudsstelle kann diese Menschen bei der Einrichtung und Verwaltung ihrer ePA unterstützen, Fragen beantworten und bei Problemen oder Unklarheiten helfen. Sie bietet auch Unterstützung bei der Erteilung von Vertretungs-Befugnissen.
Aber auch ohne Hilfe oder ohne Nutzung der App profitieren Patient:innen von der ePA, weil Ärzte während einer Behandlung automatisch bestimmte wichtige Dokumente wie Befunde oder Arztbriefe in die ePA hochladen. Besucht ein Patient oder eine Patientin einen anderen Arzt, kann dieser die Daten einsehen und ist über den Gesundheitszustand informiert, auch wenn der/die Patient:in keine genauen Informationen zu früheren Behandlungen geben kann.
!Wichtig: Besonders wichtig ist das für ältere Menschen ohne Angehörige oder in Notfall-Situationen. Rettungskräfte oder Ärzte können mit der Gesundheitskarte sofort auf wichtige Informationen wie Allergien, Diagnosen oder Medikationspläne zugreifen. Das kann im Ernstfall Leben retten.
Ältere oder chronisch kranke Menschen nehmen oft viele Medikamente und gehen regelmäßig zu verschiedenen Ärzten. Der Medikationsplan ist jedoch nicht immer aktuell oder wird nicht zum Termin mitgebracht. Hier hilft die elektronische Medikationsliste (eML) in der ePA. Sie enthält alle Medikamente, die nach der Erstellung der ePA vom Arzt verschrieben werden und in der Apotheke abgeholt werden. So haben Ärzte immer einen Überblick über die Medikamente und können mögliche Wechselwirkungen erkennen. In Zukunft können auch Allergien, Unverträglichkeiten sowie nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel in die ePA eingetragen werden.
Patienten können beim Arztbesuch mitteilen, wenn Sie nicht wünschen, dass bestimmte medizinische Unterlagen in ihre ePA übertragen werden sollen. Auch können Sie in der Arztpraxis Widerspruch gegen den Zugriff eines Arztes erheben, wenn sie nicht möchten, dass Zugriff auf Ihre Daten genommen wird.