

„Ein nettes Mädchen von gegenüber hat mir Hilfe beim Einkaufen und im Haushalt angeboten, worüber ich mich sehr freue. Für ihre Hilfe möchte ich mich erkenntlich zeigen, gerne würde ich ihr eine Kleinigkeit bezahlen. Nachbarschaftshilfe kann ja über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Ich frage ich mich nun, ob es ein Mindestalter für Nachbarschaftshelfer gibt?“
Jutta B. aus Bergheim

Darum geht's
Nachbarschafts-Helfer unterstützen und begleiten Menschen mit einem Pflegegrad im Alltag, z. B. bei Einkäufen, im Haushalt oder in der Freizeit. Dafür kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich genutzt werden. Die Nachbarschaftshilfe muss zwar nicht im Vorfeld beantragt werden, es ist jedoch notwendig, dass die Helfer bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gemeldet („anerkannt“) werden.
In NRW existieren keine expliziten Altersgrenzen für die Nachbarschaftshilfe nach dem Pflegeversicherungs-Gesetz, solange man die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutz-Gesetzes (JArbSchG) und der Kinderarbeitsschutz-Verordnung (KindArbSchV) beachtet.
Kurz gefasst bedeutet das:
- Ab 15 Jahren ist die Nachbarschaftshilfe relativ unproblematisch, solange die Dauer und der Zeitpunkt der Tätigkeiten den geltenden Vorgaben entsprechen.
- Bei Kindern unter 15 Jahren ist in jedem Fall die Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig. Sie dürfen maximal 2 Stunden täglich und zwischen 8 und 18 Uhr tätig sein, Jugendliche ab 15 Jahren zwischen 6 und 20 Uhr.
- Die Tätigkeit muss leicht und für das Kind oder den Jugendlichen geeignet sein, und darf die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung nicht gefährden.
- Kinder, die 12 Jahre oder jünger sind, können nicht als Nachbarschaftshelfer eingetragen werden.

Nachgefragt bei...
Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ist es wichtig, die Reife eines jungen Menschen zu berücksichtigen, da die Tätigkeit mit hilfebedürftigen Menschen emotional anspruchsvoll sein kann. Aber auch die zu betreuende Person ist wichtig. Wenn ein 15-Jähriger auf den dementiell veränderten Nachbarn mit Hinlauftendenz alleine „aufpassen“ soll, kann das den Jugendlichen schnell überfordern.
Soll eine 13-Jährige beim 8-jährigen Jungen mit ADHS babysitten, kann das schon aufgrund des geringen Altersunterschieds schwierig sein. Dagegen ist vielleicht der 16-jährige Nachbar, der bereits ein freundschaftliches Verhältnis zu dem Kind pflegt, bestens für den Ausflug zum Spielplatz oder in die Eisdiele geeignet.
Nachbarschaftshilfe ist ein freiwilliges Engagement und kein bezahlter Nebenjob wie beispielsweise Zeitung austragen. Entscheidend ist, dass „es passt“ zwischen den Beteiligten.
Gut geeignet sind Aufgaben wie:
- gemeinsam Zeit verbringen: Spiele spielen, auf Spaziergängen begleiten, aus der Zeitung vorlesen
- kleinere Einkäufe oder Botengänge erledigen oder gemeinsam Einkaufen
- kleine Hilfestellungen im Haushalt: Spülmaschine mit ausräumen, Mülltonnen rausstellen, Blumen gießen
Und nicht zuletzt: Nachbarschaftshilfe, egal in welcher Form und welchem Alter erbracht, ist ein wertvoller Beitrag im sozialen Miteinander und wirkt präventiv gegen Einsamkeit.
Info:
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an eine kostenfreie Pflegeberatungsstelle vor Ort oder die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz wenden.
Pflegeberatungsstellen finden Sie in der Pflegedatenbank des Pflegewegweisers NRW.

Jugendschutz-Gesetz (JuSchG): Regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und bei der Arbeit.
Jugendarbeitsschutz-Gesetz (JArbSchG) und Kinderarbeitschutz-Verordnung (KindArbSchV): Bestimmt die Arbeitszeiten und -bedingungen für Jugendliche, die KindArbSchV schützt Kinder bei der Arbeit und legt fest, welche Tätigkeiten sie ausüben dürfen.