Sie haben einen Antrag für Leistungen von der Pflege-Kasse gestellt.
Zum Beispiel möchten Sie Geld.
Oder andere Leistungen zur Pflege.
Ein Gutachter ermittelt bei einem Besuch die Pflege-Bedürftigkeit.
Wer sind die Gutachter?
Meist sind es Pflege-Kräfte.
Oder Ärzte.
Sie kennen sich besonders gut mit Pflege-Bedürftigkeit aus.
Ist eine Person gesetzlich versichert:
Dann kommt ein Gutachter vom Medizinischen Dienst.
Ist eine Person privat versichert:
Dann kommt ein Gutachter von der Firma Medicproof.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Der Gutachter vereinbart einen Besuchs-Termin bei der pflege-bedürftigen Person zu Hause.
Dort bekommt er einen Eindruck von der Wohn-Situation.
So sieht er zum Beispiel:
- ob sich die Person in der Wohnung allein zurechtfindet
- ob sich die Person ohne fremde Hilfe in der Wohnung bewegen kann
- ob die Person Hilfs-Mittel wie zum Beispiel ein Pflege-Bett braucht
Im Gespräch stellt der Gutachter Fragen zum Alltag:
- Wie gut kann die pflege-bedürftige Person laufen?
- Kann sie die Treppe steigen?
- Kann sie ihr Essen kochen
- Kann sie die Wohnung putzen?
- Kann sie sich alleine anziehen und waschen?
Außerdem stellt der Gutachter folgende Fragen:
- Welche Jahres-Zeit haben wir?
- Welches Datum ist heute?
Damit will der Gutachter verstehen, ob die pflege-bedürftige Person noch gut denken kann.
Außerdem soll die pflege-bedürftige Person einfache Tätigkeiten machen:
- die Arme heben
- eine Faust machen
- vom Stuhl aufstehen und ein paar Schritte gehen
So versteht der Gutachter besser:
Kommt die Person gut allein zurecht?
Manchmal sind auch Familien-Mitglieder anwesend.
Sie sollen auch von den Erfahrungen erzählen.
Am Ende bestimmt der Gutachter den Pflege-Grad.
Tipp:
Der Gutachter setzt sich für die pflege-bedürftige Person ein.
Sie brauchen keine Angst zu haben.
Wenn etwas unklar ist:
Dann fragen Sie nach.
Wie kann ich die Begutachtung vorbereiten?
Der Gutachter schreibt Ihnen, wann er kommen wird.
Für pflege-bedürftige Menschen ist die Begutachtung oft anstrengend.
Sie fühlen sich wie in einer Prüfungs-Situation.
Es hilft, wenn Familien-Mitglieder dabei sind.
Wenn Sie an dem vorgeschlagenen Tag keine Zeit haben:
Dann können Sie den Termin verschieben.
Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor.
- Machen Sie Notizen zur Pflege
- Bereiten Sie wichtige Unterlagen vor
- Laden Sie Familien-Mitglieder ein
1. Machen Sie Notizen zur Pflege
Der Gutachter wird Ihnen und Ihren Familien-Mitgliedern viele Fragen stellen.
Zum Beispiel zur Pflege.
Oder allgemein zum Alltag.
Machen Sie sich Notizen:
Bei welchen Dingen braucht die pflege-bedürftige Person Hilfe?
Das können Tätigkeiten sein.
Wie zum Beispiel Hilfe beim Essen kochen.
Oder Hilfe beim Waschen.
Es kann aber auch bedeuten, dass man die pflege-bedürftige Person nachts beruhigen muss.
Oder dass man der pflege-bedürftigen Person den Weg ins Bad zeigen muss.
Schreiben Sie alles auf.
2. Bereiten Sie wichtige Unterlagen vor
Bereiten Sie vor dem Besuch des Gutachters wichtige Unterlagen vor.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Krankheits-Diagnose, Diagnose bedeutet hier: Name von der Krankheit.
- Arzt-Briefe
- Kranken-Haus-Berichte
- Name von den behandelnden Ärzten
- Hilfs-Mittel
- Medikamenten-Plan
- Schwer-Behinderten-Ausweis
- Verträge mit Pflege-Diensten
3. Laden Sie Familien-Mitglieder ein
Überlegen Sie:
Wer aus der Familie soll bei dem Besuch des Gutachters dabei sein.
Vielleicht brauchen Sie einen Gebärden-Dolmetscher.
Sprechen Sie darüber mit Ihrer Pflege-Kasse.
Wichtig:
Der Gutachter soll einen echten Eindruck gewinnen.
Seien Sie ehrlich.
Und sprechen Sie über Ihre Probleme.
Sie müssen nicht vor dem Besuch die Wohnung putzen.
Sie müssen auch nicht die Tätigkeiten üben.
Der Gutachter soll sehen, wo Sie Hilfe brauchen.
Mit dieser Liste können Sie die Begutachtung vorbereiten.
Tipp:
Fragen Sie Ihre Pflege-Beratungs-Stelle vor Ort.
Vielleicht kann sie Ihnen bei der Vorbereitung der Begutachtung helfen.
Klicken Sie auf den folgenden Link:
Pflege-Beratungs-Stelle in Ihrer Nähe
Bei Fragen können Sie uns auch anrufen.
Die Telefon-Nummer ist:
0800/404 00 44
Die Nummer ist kostenlos.
Sie erreichen uns:
Am Montag von 9 bis 12 Uhr.
Am Dienstag von 9 bis 12 Uhr.
Am Mittwoch von 9 bis 12 Uhr.
Am Donnerstag von 14 bis 17 Uhr.
Am Freitag von 9 bis 12 Uhr.
Wie lange dauert es von der Begutachtung bis zum Pflege-Grad?
Wenn Sie einen Antrag auf Pflege-Leistungen gestellt haben:
Dann muss nach spätestens 20 Arbeits-Tagen der Gutachter antworten.
Wenn der Medizinische Dienst keinen Gutachter in der Zeit hat:
Dann muss Ihnen die Pflege-Kasse 3 andere Gutachter vorschlagen.
Sie können dann einen Gutachter auswählen.
Nach spätestens 25 Arbeits-Tagen muss die Pflege-Kasse über den Pflege-Grad entscheiden.
Manchmal ist die Zeit noch kürzer.
Zum Beispiel:
- Wenn die Person in einem Kranken-Haus ist. Oder wenn die Person in Reha ist. Oder wenn die Person in einem Hospiz ist.
- Wenn die Person zu Hause palliativ versorgt wird. Palliativ bedeutet: Die Person wird wahrscheinlich nicht mehr gesund. Die Ärzte können nur noch die Schmerzen lindern.
Wie ist das bei Kindern?
Manchmal brauchen auch Kinder Pflege.
Für Kinder ist die Begutachtung wie für Erwachsene.
Aber es gibt einen Unterschied.
Kinder sind noch nicht ganz selbstständig.
Sie sind noch auf die Hilfe von Erwachsenen angewiesen.
Normalerweise ist es so:
Je kleiner die Kinder sind:
Desto mehr Hilfe brauchen sie.
Dann guckt man: Was kann ein gesundes Kind im gleichen Alter allein machen?
Wie selbständig ist es?
Dann vergleicht man es mit dem pflege-bedürftigen Kind.
Man guckt:
Braucht es mehr Hilfe als andere Kinder?
Babys bis 18 Monaten werden automatisch einen Pflege-Grad höher eingestuft als die Punkt-Zahl ergibt.
Denn Babys haben einen besonders hohen Pflege-Bedarf.