Bild Frauen beim Abwasch
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Mindestlohn steigt ab Januar 2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 €
  • Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs
  • Veränderung des Übergangsbereichs (sog. Midijobs)
  • Mindestlohn-Hotline beantwortet Fragen zum Thema

Mindestlohn steigt zum 01. Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn erneut um 41 Cent angehoben. Das hat auch Auswirkungen auf die Verdienstgrenze für Minijobs und den Übergangsbereich der sogenannten Midijobs.

! Wichtig: Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn von 12,41 € auf 12,82 €.

 

Die unabhängige Mindestlohnkommission berät sich alle zwei Jahre und schlägt dann der Bundesregierung die neuen Mindestlohnwerte vor. So sieht es das Mindestlohngesetz vor.

Die Verdienstgrenze für Minijobs wird zum 1. Januar 2025 angehoben auf 556 Euro pro Monat. 2024 liegt die Grenze bei 538 Euro monatlich.

Im Midijob gilt beim Verdienst ein sogenannter Übergangsbereich. Wer durchschnittlich im Monat in diesem sogenannten Übergangsbereich verdient und auch nicht nur kurzfristig bis zu 3 Monate arbeitet, wird sozialversicherungspflichtig.
Der Übergangsbereich liegt ab 1. Januar 2025 bei 556,01 Euro bis 2.000 Euro. Für 2024 gilt noch der Übergangsbereich von 538,01 Euro bis 2.000 Euro.

Beschäftigte können sich mit ihren Fragen an die Mindestlohn-Hotline beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wenden. Das kostenlose Bürgertelefon nimmt Beschwerden und Meldungen von Verstößen entgegen und beantwortet alle Fragen rund um den Mindestlohn. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 030 - 60 28 00 28 erreichbar.

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