Was genau sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Anspruch auf Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse haben Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden. Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern. Viele Pflegehilfsmittel sind „zum Verbrauch bestimmt“, das heißt, dass sie einmal verwendet und danach weggeworfen werden. Solche Produkte sind zum Beispiel:
- Bettschutzeinlagen, die vor Nässe schützen
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz/Einweg-Gesichtsmasken
- Einwegschürzen
- Desinfektionsmittel für die Hände
- Desinfektionsmittel für Oberflächen
- Einmal-Lätzchen
Die Materialien sind für die private Pflege bestimmt. Pflegedienste bringen ihre eigenen Produkte mit. Kosten für technische Pflegemittel wie Pflegebetten oder Badewannenlifter werden von den Kranken- oder Pflegeversicherung übernommen.
Wer hat Anspruch auf die Pflegehilfsmittel?
Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln übernimmt die Pflegekasse die Kosten in Höhe von höchstens bis zu 40 Euro im Monat. Anspruch haben alle Menschen mit einem Pflegegrad, die zu Hause, in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens oder einer Wohngemeinschaft leben. Menschen in einem Pflegeheim oder im Krankenhaus haben keinen Anspruch, da diese Materialien durch die Einrichtung gestellt werden.
Muss ich einen Antrag bei der Pflegekasse stellen?
Ja, aber ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt völlig. Viele Pflegekassen bieten spezielle Formulare an. Ein Rezept ist nicht notwendig
Die benötigten Pflegehilfsmittel müssen Sie zunächst selbst in der Apotheke, einem Sanitätshaus oder über das Internet kaufen. Die Quittungen reichen Sie dann zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse ein. Alternativ können Sie mit der Apotheke vereinbaren, dass sie direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Firmen, die sogenannte Hilfsmittelboxen bereitstellen, bieten diese Dienstleistung ebenfalls an.
Reichen die 40 Euro nicht aus, um die Kosten zu decken, müssen Sie den Restbetrag aus eigener Tasche bezahlen.
Ist es egal, wo ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kaufe?
Grundsätzlich ja. Sie können die Produkte in der Apotheke, im Sanitätshaus, in einer Drogerie oder auch bei einem Discounter kaufen und zum Beispiel Sonderangebote nutzen. Die Quittungen reichen Sie anschließend bei der Pflegekasse zur Erstattung ein.
Bequemer sind Sammelbestellungen über spezielle Anbieter:innen. Sie liefern die benötigten Hilfsmittel zu Ihnen nach Hause und kümmern sich selbst um die Abrechnung mit der Pflegekasse.
! Wichtig: Wenn Anbieter:innen direkt mit der Pflegekasse abrechnen wollen/sollen:
1. Es muss sich um Leistungserbringende handeln, die mit den Pflegekassen bundesweit einen Vertrag geschlossen haben. Ist dies nicht der Fall, kann der Leistungserbringer bzw. die Leistungserbringende nicht abrechnen.
2. Seit dem 01. Juli 2024 müssen geschulte Fachkräfte der Anbieter:innen Sie zu den Hilfsmitteln beraten. Dabei geht es darum, welche Hilfsmittel für Sie individuell notwendig und geeignet sind! Die Anbieter:innen müssen die Beratung dokumentieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier [externer Link].