Bild einer Mutter mit behindertem Kind
Foto: AdobeStock_463748131 Ermolaev Alexandr

Mutter-Vater-Eltern-Kur mit behindertem Kind

Das Wichtigste in Kürze

  • Hier steht die Gesundheit der pflegenden Mütter und Väter im Fokus
  • Eine Kur kann alle 4 Jahre beantragt werden
  • Kinder mit Behinderung können mit zur Kur fahren, die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen
  • Kur-Beratungsstellen in NRW beraten zur Antragstellung und Klinikwahl

Warum ist eine Vorsorge-Kur so wichtig?

Ein pflegebedürftiges oder behindertes Kind bedeutet große Verantwortung und oft körperliche und seelische Höchstbelastung. Durch die deutlich höheren Belastungen können erhebliche Konfliktpotentiale, Partnerschaftsprobleme und Probleme mit gesunden Geschwistern entstehen. Die eigene Fürsorge der Eltern wird meist hintenan gestellt.

Vorsorge-Kuren stärken Mütter und Väter darin, den Familienalltag zu meistern und stellen die Gesundheit der Eltern in den Mittelpunkt. Zeit haben für sich alleine, Zeit für den Partner oder die Partnerin, Zeit ohne Kind, Zeit ohne Pflege – eine Auszeit für pflegende Eltern ist wichtig, um die Perspektive zu wechseln und sich selbst und ggf. die Partnerschaft zu pflegen.

 

Was ist eine Mutter-Kind-Kur oder eine Vater-Kind-Kur? Oder Eltern-Kur?

Es gibt spezielle Kuren nur für Mütter oder nur für Väter oder auch in Elternbesetzung. Diese Kuren sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Es wird unterschieden zwischen Vorsorge-Kuren zur Vorbeugung von Erkrankungen und medizinischen Reha-Maßnahmen bei bereits bestehenden Erkrankungen.

Die Kuren werden in Kliniken durchgeführt, die besondere Anforderungen erfüllen, z.B. medizinisch-therapeutische Angebote für pflegende Erwachsene oder Gesprächskreise mit anderen Pflegepersonen.
Eine solche Kur kann alle 4 Jahre beantragt werden. Bei chronischen Erkrankungen oder Schwerst-Behinderungen der Kinder ist eine Kur für pflegende Mütter und Väter durch die besondere Belastungssituation sogar alle 2 Jahre möglich.

!Ganz wichtig: Selbst wenn pflegebedürftige Kinder mit in Kur fahren - im Mittelpunkt einer Vorsorge-Kur stehen die Mütter oder Väter selbst. Steht dagegen die Behandlung Ihres Kindes im Vordergrund, kann eine Kinderkur sinnvoll sein. Die Begleitung durch einen Elternteil ist grundsätzlich möglich, die Kostenübernahme hängt aber von der individuellen Situation ab.

 

Können Sie Ihr behindertes Kind mit zur Kur nehmen?

Grundsätzlich dürfen Kinder bis zwölf Jahre an einer Kur teilnehmen. In besonderen Fällen auch bis 14 Jahre, insbesondere wenn eine anderweitige Betreuung nicht sichergestellt werden kann. Für Kinder mit Behinderung gelten jedoch keine Altersgrenzen, sie können in jedem Alter mitgenommen werden. Sie erhalten bei Bedarf notwendige Therapien und Behandlungen.

Ob Sie Ihr Kind mit Behinderung mitnehmen oder nicht, kann entscheidend sein für die Auswahl einer geeigneten Kurklinik. Die Wahl der Klinik hängt ab von den Bedürfnissen der Väter und Mütter, dem Betreuungs- und Förderbedarf der Kinder mit oder ohne Behinderung, der Art und Schwere der Erkrankung und sonstigen Themen (z.B. Alleinerziehende, Trennung, Tod).

+Tipp: Wenn Sie ein behindertes Kind mit zur Kur nehmen, kann es sein, dass nur wenige Kliniken ein geeignetes Angebot vorhalten. Diese sind sehr gefragt und haben oft nur begrenzte Kapazitäten. Daher ist eine frühzeitige Planung sehr wichtig.

 

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die gesundheitlichen Probleme und die persönlichen Umstände von Müttern und Vätern können sehr vielfältig sein. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt hilft Ihnen, die medizinische Notwendigkeit einer Kur zu begründen. Die Beschwerden können zum Beispiel sein:

  • Erschöpfung und Schlaflosigkeit
  • Depressionen, Überforderung
  • Angststörungen
  • Rückenbeschwerden, Bandscheibenvorfall
  • Bewegungsmangel, Übergewicht

Die Beschwerden müssen mit Belastungen durch die Verantwortung als pflegende Mutter oder pflegender Vater zusammenhängen. Eine typische Belastung ist beispielsweise die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

 

Wer finanziert die Kur?

Die Kosten einer Kur werden von der Krankenkasse übernommen, auch für die begleitenden Kinder. Voraussetzung ist, dass die Kur medizinisch notwendig ist. Es bleibt ein Eigenanteil von 10 Euro pro Tag. Kinder müssen den Eigenanteil nicht zahlen. Und Familien mit niedrigem Einkommen können ganz von der Zuzahlung befreit werden.

 

Tipps für die Beantragung Ihrer Kur

Wie die generelle Beantragung einer Vorsorge-Kur abläuft, haben wir hier in einem gesonderten Artikel zusammengestellt. Die Beantragung einer Mütter-Väter-Kur mit einem behinderten Kind erfolgt nach dem gleichen Prinzip. Für das Kind werden zusätzliche Unterlagen ausgefüllt.

Hier möchten wir Ihnen noch ein paar hilfreiche Tipps mitgeben:

  • Sie können die Kurklinik auswählen, die am besten zu Ihnen passt, denn bei der Auswahl haben Sie ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht.
  • Wenn ein Kind mit Behinderung Sie begleitet: es gibt Kliniken mit Pflege- und Spezialbetten, mit behindertengerechten Räumlichkeiten für Rollstuhlfahrer:innen, mit therapeutischem Bewegungsbad oder für besondere Krankheitsbilder wie Autismus. Lassen Sie sich in einer Kur-Beratungsstelle beraten.
  • Wenn Ihr Kind auf spezielle ärztliche Versorgung angewiesen ist, informieren Sie sich bei der Kurklinik, ob diese vor Ort gesichert ist, oder ob es Fachärzt:innen oder Spezialkliniken in der Nähe gibt.
  • Manchmal ist eine kleine Kurklinik mit familiärer Atmosphäre eine gute Wahl. Kinder, die Struktur und ein ruhiges Umfeld brauchen, sind hier besser aufgehoben.
  • Einige wenige Kliniken nehmen auch erwachsene Kinder mit Behinderungen auf. Die Aufnahme ist dort mit langen Wartezeiten verbunden. Lassen Sie sich frühzeitig beraten.
  • Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine Kur verschreibt, muss Ihr Arbeitgeber, Ihre Arbeitgeberin Sie dafür freistellen. Das heißt: Sie müssen für die Kur keinen Urlaub nehmen, aber die Arbeitgebenden informieren.
  • Für manche Mütter oder Väter ist eine Kur ohne Kind besonders geeignet. Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung für die Haushaltsführung und Kinderbetreuung beantragt werden. Auch diesen Antrag stellt man bei der Krankenkasse.
  • Viele Kur-Anträge werden beim ersten Mal von der Kasse abgelehnt. Lassen Sie sich nicht ermutigen und legen Sie Widerspruch ein. Wie das geht, erfahren Sie hier. In den meisten Fällen genehmigt die Kasse den Antrag dann im zweiten Anlauf.

 

Wo finde ich Beratung?

In NRW gibt es fast 100 Kurberatungsstellen bei Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas, der Diakonie, der AWO oder dem Deutschen Roten Kreuz. In der Datenbank des Pflegewegweiser NRW finden Sie hier eine Beratungsstelle ganz in Ihrer Wohnort-Nähe.
Kur-Beratungsstellen beraten zu Ihrer speziellen familiären Situation, organisieren die Versorgung der pflegebedürftigen Zu- und Angehörigen, suchen nach geeigneten Kliniken und helfen beim Kur-Antrag und ggf. auch beim Widerspruch.
Alternativ können Sie sich auch bei einer Beratungsstelle des Müttergenesungswerk beraten lassen [externer Link].

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