Wer kann sich beraten lassen?
Alle pflege-bedürftigen Menschen haben ein Recht auf kostenlose Beratung.
Lassen Sie sich bald beraten.
Darum geht es bei der Beratung:
- Hilfe von der Pflege-Kasse
- Organisation der Pflege
Wenn die Pflege-Kasse einen Antrag auf Pflege-Leistungen bekommen hat:
Dann muss sie bald einen Beratungs-Termin anbieten.
Innerhalb von 2 Wochen.
Die Pflege-Kasse muss auch eine Kontakt-Person nennen.
Oder eine Beratungs-Stelle.
Dann bekommt die pflege-bedürftige Person einen Gutschein für eine Beratung.
Auch wenn eine Person schon länger Leistungen von der Pflege-Kasse bekommt:
Dann kann sie sich beraten lassen.
Zum Beispiel wenn die Person mehr Hilfe braucht.
Auch Familien-Mitglieder haben ein Recht auf kostenlose Beratung.
Aber die pflege-bedürftige Person muss zustimmen.
Wie finde ich eine Beratungs-Stelle?
Es gibt viele Beratungs-Stellen.
Zum Beispiel:
- bei den Pflege-Kassen
- bei den Pflege-Stütz-Punkten
- bei den Wohlfahrts-Verbänden
- bei den Kommunen
Alle beraten zu Themen rund um die Pflege.
Sind Sie privat versichert?
Dann wenden Sie sich an die Compass Private Pflege-Beratung.
In Nord-Rhein-Westfalen gibt es mehr als 400 Beratungs-Stellen.
Rufen Sie uns an unter:
0800 404 00 44
Wir helfen Ihnen, die richtige Beratungs-Stelle zu finden.
Oder suchen Sie in unserer Daten-Bank nach einer Beratungs-Stelle in Ihrer Nähe.
Klicken Sie auf den folgenden Link:
Beratungs-Stellen
- Geld für die Pflege.
Das Geld ist für einen Pflege-Dienst.
Oder für ein pflegendes Familien-Mitglied.
- Geld für Hilfs-Mittel
Zum Beispiel für einen Roll-Stuhl.
Oder für ein Pflege-Bett.
- Geld zur freien Verfügung
Sie können selbst entscheiden, wofür Sie das
Geld ausgeben.
Sie können auch mehrere Leistungen bekommen.
Zum Beispiel Geld für den Pflege-Dienst.
Und Geld für ein Pflege-Bett.
Wer zahlt für die Pflege?
- die Pflege-Kasse
- die Kranken-Kasse
- die Unfall-Versicherung
- das Sozial-Amt
Familien wissen oft nicht:
Wer zahlt für was?
Deshalb gibt es die Pflege-Beratung.
Dort erfahren Sie:
- welche Leistungen Sie bekommen können
- wie Sie einen Antrag stellen
- welche Wohn-Formen es im Alter gibt
- ob Sie die Wohnung barrierefrei umbauen können
- welche Pflege-Hilfs-Mittel es gibt
- Infos zur Vorsorge-Vollmacht
- Infos zur Betreuungs-Verfügung
In der Beratung geht es nicht nur um allgemeine Fragen.
In der Beratung geht es um Ihre Situation.
Tipp:
Lassen Sie sich möglichst bald beraten.
Auf jeden Fall bevor Sie den Antrag für die Leistungen ausfüllen.
So können Sie auch gemeinsam die Begutachtung zur
Pflege-Bedürftigkeit vorbereiten.
1. Pflege-Situation
Zunächst möchten die Berater die Pflege-Situation verstehen.
- Bei was braucht die Person Hilfe?
- Wer kann der Person helfen?
- Gibt es Probleme?
2. Lösungen für Pflege-Probleme
Danach suchen die Berater nach Lösungen.
Dabei geht es um die folgenden Fragen:
Wie können alle den Alltag besser bewältigen?
Wer kann welche Aufgaben übernehmen?
3. Angebote zur Entlastung
Die Berater suchen nach Angeboten zur Entlastung.
Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
- Pflege-Hilfs-Mittel
- Pflege-Kurse
- Tages-Pflege
- Verhinderungs-Pflege
- Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Nachbarschafts-Hilfe
Die Berater machen dann einen Versorgungs-Plan.
Dort stehen alle Informationen:
1. Pflege-Situation
- Wie geht es der pflege-bedürftigen Person?
- Wie wohnt die pflege-bedürftige Person?
- Wie geht es den pflegenden Familien-Mitgliedern?
2. Lösungen für Pflege-Probleme
- Welche Hilfe braucht die Familie?
3. Angebote zur Entlastung
- Empfehlungen für Hilfs-Angebote für die pflegenden Familien-Mitglieder
- Empfehlungen für Reha-Angebote für die pflege-bedürftige Person
Wenn sich die Pflege-Situation ändert:
Dann wird der Versorgungs-Plan umgeschrieben.
Die pflege-bedürftigen Personen müssen sich regelmäßig beraten lassen.
Die Beratung macht ein Pflege-Berater.
Oder eine Fach-Kraft vom Pflege-Dienst.
So kann sich die Pflege-Kasse sicher sein:
Die pflege-bedürftige Person ist gut versorgt.
Wie oft findet die Beratung statt?
Bei Pflege-Grad 2 und 3 findet die Beratung alle 6 Monate statt.
Bei Pflege-Grad 4 und 5 findet die Beratung alle 3 Monate statt.
Bei der Beratung können Sie auch Fragen stellen.
So bekommen Sie zum Beispiel Tipps zu Hilfs-Mitteln.