Bild Ehepaar lässt sich beraten
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Beratung zur Pflege (leichte Sprache)

  • Alle pflege-bedürftigen Menschen haben ein Recht auf kostenlose Beratung.
  • Es gibt viele Beratungs-Stellen.
  • In der Beratung geht es um Ihre Situation.
zwei Frauen sitzen an einem Tisch und sprechen über Geld, Gesundheit und Wohnen

 

Wer kann sich beraten lassen?

Alle pflege-bedürftigen Menschen haben ein Recht auf kostenlose Beratung.
Lassen Sie sich bald beraten.
Darum geht es bei der Beratung:

  • Hilfe von der Pflege-Kasse
  • Organisation der Pflege

 

Wenn die Pflege-Kasse einen Antrag auf Pflege-Leistungen bekommen hat:
Dann muss sie bald einen Beratungs-Termin anbieten.
Innerhalb von 2 Wochen.
Die Pflege-Kasse muss auch eine Kontakt-Person nennen.
Oder eine Beratungs-Stelle.
Dann bekommt die pflege-bedürftige Person einen Gutschein für eine Beratung.

 

Auch wenn eine Person schon länger Leistungen von der Pflege-Kasse bekommt:
Dann kann sie sich beraten lassen.
Zum Beispiel wenn die Person mehr Hilfe braucht.

 

Auch Familien-Mitglieder haben ein Recht auf kostenlose Beratung.
Aber die pflege-bedürftige Person muss zustimmen.

 

Wie finde ich eine Beratungs-Stelle?

Es gibt viele Beratungs-Stellen.
Zum Beispiel:

  • bei den Pflege-Kassen
  • bei den Pflege-Stütz-Punkten
  • bei den Wohlfahrts-Verbänden
  • bei den Kommunen

Alle beraten zu Themen rund um die Pflege.
Sind Sie privat versichert?
Dann wenden Sie sich an die Compass Private Pflege-Beratung.

Telefon

In Nord-Rhein-Westfalen gibt es mehr als 400 Beratungs-Stellen.
Rufen Sie uns an unter:
0800 404 00 44
Wir helfen Ihnen, die richtige Beratungs-Stelle zu finden.

 

Oder suchen Sie in unserer Daten-Bank nach einer Beratungs-Stelle in Ihrer Nähe.
Klicken Sie auf den folgenden Link:
Beratungs-Stellen

Wohnung

Tipp:
Wenn Sie möchten:
Dann können Sie sich auch zu Hause beraten lassen.
Oder telefonisch.
Fragen Sie einfach bei der Beratungs-Stelle nach.

 

 

Warum soll ich mich beraten lassen?

Sie können von der Pflege-Kasse verschiedene Leistungen bekommen.
Leistung bedeutet hier zum Beispiel:

ambulanter Pflegedienst
  • Geld für die Pflege.

       Das Geld ist für einen Pflege-Dienst.

       Oder für ein pflegendes Familien-Mitglied.

Pflegebett
  • Geld für Hilfs-Mittel

       Zum Beispiel für einen Roll-Stuhl.
       Oder für ein Pflege-Bett.

mehrere Geldscheine
  • Geld zur freien Verfügung

       Sie können selbst entscheiden, wofür Sie das

       Geld ausgeben.

 

Sie können auch mehrere Leistungen bekommen.
Zum Beispiel Geld für den Pflege-Dienst.
Und Geld für ein Pflege-Bett.

 

 

Wer zahlt für die Pflege?

  • die Pflege-Kasse
  • die Kranken-Kasse
  • die Unfall-Versicherung
  • das Sozial-Amt

 

Familien wissen oft nicht:
Wer zahlt für was?
Deshalb gibt es die Pflege-Beratung.

zwei Frauen sitzen an einem Tisch und sprechen über Geld, Gesundheit und Wohnen

Dort erfahren Sie:

  • welche Leistungen Sie bekommen können
  • wie Sie einen Antrag stellen
  • welche Wohn-Formen es im Alter gibt
  • ob Sie die Wohnung barrierefrei umbauen können
  • welche Pflege-Hilfs-Mittel es gibt
  • Infos zur Vorsorge-Vollmacht
  • Infos zur Betreuungs-Verfügung

 

In der Beratung geht es nicht nur um allgemeine Fragen.
In der Beratung geht es um Ihre Situation.

 

Tipp:
Lassen Sie sich möglichst bald beraten.
Auf jeden Fall bevor Sie den Antrag für die Leistungen ausfüllen.
So können Sie auch gemeinsam die Begutachtung zur

Pflege-Bedürftigkeit vorbereiten.

 

Wie läuft eine Pflege-Beratung ab?

An der Pflege-Beratung nehmen teil:

  • die pflege-bedürftige Person
  • wenn die Person das möchte: auch andere Familien-Mitglieder
  • ein Berater

 

Eine Frau hilft einem Mann aus dem Bett

1.    Pflege-Situation

Zunächst möchten die Berater die Pflege-Situation verstehen.

  • Bei was braucht die Person Hilfe?
  • Wer kann der Person helfen?
  • Gibt es Probleme?

 

2.    Lösungen für Pflege-Probleme
Danach suchen die Berater nach Lösungen.
Dabei geht es um die folgenden Fragen:
Wie können alle den Alltag besser bewältigen?
Wer kann welche Aufgaben übernehmen?

 

3.    Angebote zur Entlastung
Die Berater suchen nach Angeboten zur Entlastung.
Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:

Menschen sitzen an einem Tisch, einer steht vor ihnen und redet
  • Pflege-Hilfs-Mittel
  • Pflege-Kurse
  • Tages-Pflege
  • Verhinderungs-Pflege
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Nachbarschafts-Hilfe
Liste

Die Berater machen dann einen Versorgungs-Plan.
Dort stehen alle Informationen:

 

1.    Pflege-Situation

  • Wie geht es der pflege-bedürftigen Person?
  • Wie wohnt die pflege-bedürftige Person?
  • Wie geht es den pflegenden Familien-Mitgliedern?

 

2.    Lösungen für Pflege-Probleme

  • Welche Hilfe braucht die Familie?

 

3.    Angebote zur Entlastung

  • Empfehlungen für Hilfs-Angebote für die pflegenden Familien-Mitglieder
  • Empfehlungen für Reha-Angebote für die pflege-bedürftige Person

 

Wenn sich die Pflege-Situation ändert:
Dann wird der Versorgungs-Plan umgeschrieben.

 

Jemand gibt einer anderen Person Geldscheine

Was bedeutet Beratungs-Pflicht?

Viele pflege-bedürftige Menschen leben zu Hause.
Sie bekommen Pflege-Geld.
Meistens geben sie das Geld pflegendenden Familien-Mitgliedern.

zwei Frauen sitzen an einem Tisch und sprechen über Geld, Gesundheit und Wohnen

Die pflege-bedürftigen Personen müssen sich regelmäßig beraten lassen.
Die Beratung macht ein Pflege-Berater.
Oder eine Fach-Kraft vom Pflege-Dienst.
So kann sich die Pflege-Kasse sicher sein:
Die pflege-bedürftige Person ist gut versorgt.

 

Eine Person mit einer Sprechblase, darin ein Fragezeichen

Wie oft findet die Beratung statt?

Bei Pflege-Grad 2 und 3 findet die Beratung alle 6 Monate statt.
Bei Pflege-Grad 4 und 5 findet die Beratung alle 3 Monate statt.

Bei der Beratung können Sie auch Fragen stellen.
So bekommen Sie zum Beispiel Tipps zu Hilfs-Mitteln.

 

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