Alleine oder gemeinsam in Kur/Reha fahren?
Pflegende Angehörige sind durch ihre Aufgaben und Verpflichtungen deutlich stärker belastet als der durchschnittliche Bürger. Trotzdem nehmen sie häufig keine stationäre Vorsorge-Kur oder Rehabilitation in Anspruch, da sie ihre pflegebedürftige Person nicht "im Stich und alleine lassen möchten".
Ob Sie Angebote nutzen, bei denen Sie Ihre pflegebedürftigen Angehörigen mitnehmen, sollten Sie miteinander besprechen. Manchmal tut ein wenig Distanz gut und Sie können sich ganz in Ruhe Ihrem eigenen Wohlergehen widmen. Es ist völlig in Ordnung, wenn Sie Ihre pflegebedürftigen Angehörigen nicht mit in die Einrichtung nehmen. Wenn diese dabei sind, fällt das Abschalten oft schwer. Umso wichtiger für Ihre Entscheidung ist es, Ihre Angehörigen gut versorgt zu wissen.
Wenn Sie jedoch Ihren pflegebedürftigen Menschen bei sich wissen wollen, z.B. weil er an fortgeschrittener Demenz erkrankt ist, können Sie in ausgewählten Kliniken eine gemeinsame Unterbringung beantragen.
Ab 01. Juli 2024 gibt es für die pflegebedürftige Person einen neuen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse bei der Mitfahrt zum Kurort der pflegenden Angehörigen. Die Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse hängt allerdings davon ab, welche Art von Rehabilitation die oder der pflegende Angehörige in Anspruch nimmt. Bitte klären Sie dies frühzeitig mit der Kranken- bzw. Pflegekasse!
Versorgung zu Hause bzw. am Wohnort
Eine pflegebedürftige Person, die nicht allein in der Wohnung bleiben kann, kann für die Dauer der Kur zur Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim ziehen. Hier gibt es verschiedene Angebote, die von der Pflegekasse mit bis zu 1.774 Euro im Jahr finanziert werden. Leider gibt es dafür viel zu wenige Plätze, eine frühzeitige Anfrage ist wichtig!
Alternativ können Sie auch die Betreuung in Form einer Verhinderungspflege beantragen. So kann Ihr Zu- oder Angehöriger im gewohnten Umfeld verbleiben und wird z.B. von Familienangehörigen, Nachbarn oder einem Pflegedienst gepflegt. Von der Pflegekasse stehen dafür jährlich insgesamt 1.612 Euro zur Verfügung. Beide Leistungen lassen sich auch kombinieren. So können Sie z.B. Restbudgets der Verhinderungspflege für eine Verlängerung der Kurzzeitpflege nutzen.
Gemeinsame Unterbringung in der Kur-Klinik
Es gibt spezielle Kliniken, die eigene Angebote für die pflegebedürftige Person bereitstellen, z.B. eine Tagespflege. Ob Sie sich ein Zimmer teilen oder in einem separaten Zimmer untergebracht sind, entscheiden Sie in vielen Kliniken ganz individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Manche Kliniken allerdings weisen getrennte Zimmer zu und lehnen eine Anfrage auf gemeinsame Unterbringung ab.
Getrennte Unterbringung im Kur-Ort
Sie können die pflegebedürftige Person auch mit zur Kur oder in die Reha nehmen, aber in einer getrennten Einrichtung versorgen lassen. Viele Kliniken kooperieren mit einer Tagespflegeeinrichtung oder bieten eine Versorgung im Seniorenheim in unmittelbarer Nähe an. Manche Kliniken haben sich auf die Versorgung von Demenzkranken und deren Angehörigen spezialisiert. Fragen Sie nach.
Wer unsicher ist, was die beste Lösung für sich selbst und die pflegebedürftige Person ist, kann sich dazu bei einer der vielen Kurberatungsstellen in NRW oder beim Müttergenesungswerk beraten lassen. Hier können Sie in unserer Datenbank nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen.
Planung einer Kur oder Reha für pflegende Angehörige
Wenn Sie eine Vorsorge-Kur oder eine Rehabilitation antreten möchten, braucht es in der Regel viel Koordination und einen langen zeitlichen Vorlauf. Insbesondere die Organisation eines Kurzzeitpflegeplatzes für die zu pflegende Person kann schwierig sein, da das Angebot an verfügbaren Plätzen begrenzt ist. Formulare, die eine reibungslose Aufnahme in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung und adäquate Pflege Ihres pflegebedürftigen Angehörigen gewährleisten, finden Sie hier.
Planen Sie mindestens 3-6 Monate für die Organisation Ihrer Maßnahme ein. Um diese Dinge sollten Sie rechtzeitig kümmern:
- Machen Sie einen Termin bei einer Beratungsstelle aus oder informieren Sie sich zum Beispiel auf dieser Seite. Klären Sie grundsätzliche Fragen (welche Klinik kommt in Frage, welches Kur-Konzept ist das Richtige für mich, wie wird mein Angehöriger versorgt?).
- Falls möglich: Vorabreservierung bei einer Klinik der Wahl für den Zeitraum der Wahl.
- Reservierung eines Kurzzeitpflegeplatzes oder Organisation der Verhinderungspflege.
- Mit Wunschtermin und Wunschklinik: Kur- oder Reha-Antrag ausfüllen und ärztliche Bescheinigung beifügen.
- Bewilligung des Antrages abwarten. Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen.
- Bestätigung von Klinik und Termin. Bestätigung der Kurzzeitpflegeeinrichtung oder der Personen, die die Verhinderungspflege durchführen. Kostenklärung mit der Pflegekasse
Generelle Informationen für Ihre Planung (FAQ) erhalten Sie in unseren Downloads, unter der Rubrik "Kur und Reha".