Frau am Telefon
Foto: Pixabay Sabine van Erp

"Pflegeservice Smart" hat Dienst offenbar eingestellt

  • „Pflegeservice Smart“ rief ungewünscht bei älteren Menschen an.
  • Im Anschluss wurde eine „Servicegebühr” von 129 Euro verlangt.
  • Ein Vertrag ist in der Regel nicht zustande gekommen - im Zweifel sollte der Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
  • Das Unternehmen hat den Dienst offenbar eingestellt und stellt keine weiteren Forderungen.

Update, 22.08.2022

"Pflegeservice Smart" hat seinen Dienst offenbar eingestellt. Dies teilt das Unternehmen per E-Mail an Rechtsfachleute der Verbraucherzentrale NRW mit, die im Namen Betroffener Kontakt mit dem Unternehmen aufnahmen. Offene Forderungen seien storniert und es werden keine weiteren Forderungen an Betroffene gestellt, so heißt es in der E-Mail.

Auf Grund einer Vielzahl von Beschwerden und Beratungsanfragen, auch an der Hotline des Pflegewegweisers NRW, hat die Verbraucherzentrale NRW die Firma abgemahnt. Eine Antwort darauf steht noch aus.

 


Verbraucherzentrale NRW warnt vor Angebot einer Firma, die bis zu 6.200 Euro jährlich von der Pflegeversicherung verspricht.

 

Die Firma „Pflegeservice Smart” aus der Schweiz wirbt damit, alten Menschen bei der Durchsetzung eines Anspruchs auf Pflegeleistungen über bis zu 6.280 Euro zu helfen – gegen eine „Servicegebühr” von 199 Euro. Das verlockend klingende Angebot ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW absolut unseriös. Pflegebedürftige können bei offiziellen Stellen von Kommunen oder Pflegekassen eine kostenlose Beratung erhalten und dabei teils weitaus höhere Pflegeleistungen geltend machen.

!Wichtig: Wer einen Vertrag am Telefon, im Internet oder an der Haustür geschlossen hat, kann diesen in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Anbieter sind verpflichtet, über das Widerrufsrechts zu informieren und eine Widerrufsbelehrung vorzulegen. Reicht der Anbieter die Belehrung nach, haben Verbraucher:innen ab dann 14 Tage Zeit für den Widerruf. Erfolgt keine Widerrufsbelehrung, verlängert sich das Widerrufsrecht und erlischt erst nach 12 Monaten und 14 Tagen.

 

Welche Ansprüche Pflegebedürftige tatsächlich haben und wie Verträge mit kommerziellen Anbietern widerrufen werden können, erklärt die Verbraucherzentrale NRW [externer Link].

Alle Menschen mit einem erkennbaren Hilfe- oder Pflegebedarf haben ein Recht auf eine kostenlose, unabhängige Pflegeberatung. Es ist sinnvoll, diese Beratung frühzeitig zu nutzen.

Es gibt eine Vielzahl an Anlaufstellen: Pflegekassen, Pflegestützpunkte, Wohlfahrtsverbände und die Kommunen beraten zu Pflegethemen. Privatversicherte können sich an die compass private pflegeberatung wenden. In Nordrhein-Westfalen bieten mehr als 400 Beratungsstellen Hilfe an. Über unsere Datenbank können Sie nach geeigneten Einrichtungen in Ihrer Nähe suchen.

Und hier können Sie nachlesen, wie eine kostenlose Pflegeberatung abläuft und wie Ihnen die Berater:innen - ganz auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten - helfen können.

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