Ab dem 01. Januar 2024 müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel als elektronisches Rezept (E-Rezept) verordnet werden. Das elektronische Rezept soll für die Nutzer:innen Zeit und Wege sparen sowie die Abgabe der Medikamente sicherer machen.
Alle notwendigen Informationen sind auf dem elektronischen Rezept enthalten, so z.B. Daten der verschreibenden Praxis, Patientendaten, verordnetes Medikament / Wirkstoff und Dosierhinweise.
Auf drei Wegen ist das Einlösen des elektronischen Rezeptes möglich:
- über die elektronische Gesundheitskarte
- die E-Rezept-App
- und einen Papierausdruck mit dem Rezept-Code.
Möchten Sie die E-Rezept-App der gematik GmbH nutzen, sollten Sie nun zeitnah die PIN bei Ihrer Krankenkasse anfordern, die Sie zur Nutzung der App benötigen.
Für die PIN müssen sich Versicherte bei ihrer Krankenkasse authentifizieren. Meist geht das über das Postident-Verfahren oder alternativ auch persönlich in der Filiale der Krankenkasse.
Zum Ende des Jahres werden sich die PIN Anfragen aufgrund der Umstellung bei den Krankenkassen häufen. Da sowohl die Zusendung der PIN als auch die Authentifizierung etwas Zeit in Anspruch nehmen, kümmern Sie sich besser schon jetzt.
Mehr Informationen rund um das E-Rezept finden Sie hier.