Die meisten Leistungen der Pflegeversicherung stehen Pflegebedürftigen selbst zu. Sie müssen die Anträge stellen und bekommen das Geld gezahlt. Aber auch pflegende Angehörige haben Anspruch auf Unterstützung.
Beratung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige können sich kostenlos beraten lassen, zum Beispiel zu Entlastungsangeboten. Sie brauchen dafür allerdings das Einverständnis der pflegebedürftigen Person. Für eine Pflegeberatung sind in erster Linie die Pflegekassen zuständig. Kompetente Hilfe bieten auch die Pflegestützpunkte. Die Beratung ist kostenlos.
Weitere Informationen zur Pflegeberatung stehen hier.
+Tipp: Über die Suche in unserer Datenbank können Sie Beratungsstellen in der Nähe finden. Geben Sie dafür Ihren Ort ein und setzen Sie ein Häkchen bei „Angehörigenberatung“.
Freistellung von der Arbeit
Beschäftigte haben verschiedene Möglichkeiten, sich vorübergehend ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen.
- Die Kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Arbeitstagen steht allen Beschäftigten zu, die plötzlich mit einer Pflegesituation konfrontiert sind.
- Die Pflegezeit ermöglicht, ein halbes Jahr zu Hause zu bleiben oder Teilzeit zu arbeiten.
- Über die Familienpflegezeit können Sie bis zu zwei Jahre lang Ihre Arbeitszeit reduzieren.
- Wer einen Angehörigen auf seinem letzten Lebensweg begleitet, kann sich drei Monate von der Arbeit freistellen lassen.
Weitere Informationen zur Freistellung von der Arbeit stehen hier.
Pflegekurse: Praktisches Wissen für den Alltag
Die wenigsten Angehörigen haben Erfahrungen in der Pflege. Pflegekurse vermitteln dieses praktische Wissen und ermöglichen den Austausch mit anderen Pflegenden. Die Kurse werden üblicherweise von Wohlfahrtsverbänden, Pflegediensten und Krankenhäusern angeboten. Die Teilnahme ist kostenlos, alle anfallenden Gebühren trägt die Pflegekasse. Sie ist verpflichtet Interessierten mitzuteilen, wo und wann die nächsten Kurse stattfinden. Fragen Sie nach.
Weitere Informationen zu den Pflegekursen stehen hier.
Kuren für pflegende Angehörige
Die Pflege eines Menschen kann körperlich und psychisch sehr anstrengend sein. Deshalb werden Kuren für pflegende Angehörige angeboten. Sie helfen dabei, langfristig gesund zu bleiben. Eine Kur muss immer ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Sie trägt die Kosten. Kurberatungsstellen unterstützen bei der Antragstellung. Die pflegebedürftige Person kann während der Kur in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung oder über die Verhinderungspflege am Wohnort versorgt werden. Sie kann aber auch an den Kurort mitgenommen und dort versorgt werden.
Weitere Informationen zu Kuren für pflegende Angehörige stehen hier.
Informationen in anderen Sprachen
Die Regionalbüros NRW stellen Infos zu Pflegeversicherung in 18 Sprachen zur Verfügung. Die kostenfreien Informationen können in der Mediathek der Regionalbüros [externer Link] gesucht und heruntergeladen werden.