Bild Pfleger mit Mann am Rolator
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Pflegegeld, Pflegesach- und Kombinationsleistung

Das Wichtigste zuerst

  • Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesach- oder die Kombinationsleistung
  • Voraussetzung ist immer Pflegegrad 2
  • Pflegegeld wird bei einer rein privat organisierten Pflege gezahlt
  • Kommt ein Pflegedienst, rechnet er über die Pflegesachleistungen ab

Wird ein Familienmitglied pflegebedürftig, müssen die Angehörigen wichtige Fragen klären. Dazu gehört die Entscheidung, wie die weitere Pflege organisiert und bezahlt wird. Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten. Die zwei Basisleistungen sind das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen.

Das Pflegegeld wird immer dann gezahlt, wenn Privatpersonen die Pflege übernehmen. Die Pflegekasse überweist das Geld an den Pflegebedürftigen, der es an Angehörige oder andere nahestehende Personen weitergeben kann.

Pflegesachleistungen dienen der Finanzierung einer professionellen Pflege. Ein Pflegedienst erbringt eine Leistung und rechnet diese direkt mit der Pflegekasse ab. Das heißt: Die pflegebedürftige Person kann nicht frei über das Geld verfügen.

 

Wer bekommt Pflegegeld gezahlt?

Anspruch auf Pflegegeld haben alle Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher, die ausschließlich von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfer:innen versorgt werden. Die Pflegekasse überweist den Betrag monatlich auf das Konto. Die pflegebedürftige Person kann selbst entscheiden, wofür sie das Geld ausgibt. Wichtig ist nur, dass die Pflege zu Hause sichergestellt ist. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad.

  • Pflegegrad 2: 332 Euro
  • Pflegegrad 3: 573 Euro
  • Pflegegrad 4: 765 Euro
  • Pflegegrad 5: 947 Euro

Das Pflegegeld ist an regelmäßige Beratungen durch Pflegedienste und andere zugelassene Stellen gebunden. Sie sollen sicherstellen, dass Pflegebedürftige gut versorgt werden. Bei den Pflegegraden 2 und 3 kommen die Berater:innen einmal pro Halbjahr vorbei, ab Pflegegrad 4 einmal im Vierteljahr.
Zum 1. Januar 2025 wird das Pflegegeld um 4,5 Prozent erhöht.

 

Was versteht man unter Pflegesachleistungen?

Die Pflegesachleistungen sind eine Dienstleistung. Ein professioneller Pflege- oder Betreuungsdienst kommt zu Pflegebedürftigen nach Hause und übernimmt bestimmte Aufgaben. Er hilft zum Beispiel bei der Körperpflege oder begleitet bei Spaziergängen. Diese Leistungen rechnet er anschließend direkt mit der Pflegekasse ab.

!Wichtig: Auch wenn Sie in einer Einrichtung des betreuten Wohnens leben, können Sie Pflegesachleistungen nutzen.

 

Der Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht ab Pflegegrad 2. Wie hoch der Betrag ist, hängt vom Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 2:    761 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.432 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.778 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.200 Euro

Die Beträge der Pflegesachleistungen werden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht.

 

Welche Tätigkeiten kann ich über die Pflegesachleistungen abrechnen?

Mit dem Budget können Sie klassische Pflegetätigkeiten, Hilfen im Haushalt und eine Betreuung bezahlen. Zum Beispiel:

  • Eine Ganzkörperwaschung oder Teilwaschung im Bett
  • Hilfe beim Duschen oder Baden
  • Hilfe beim Umsetzen
  • Hilfe beim Ankleiden
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Einkäufe
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Reinigung der Wohnung
  • Begleitung bei Spaziergängen

Ein Teil der Pflegesachleistungen kann dafür genutzt werden, Angebote zur Unterstützung im Alltag zu bezahlen. Sie dürfen maximal 40 Prozent der Pflegesachleistungen umwandeln. Dafür ist ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig.

 

Kann ich die Leistungen kombinieren?

Sie müssen die Pflegesachleistungen nicht in vollem Umfang nutzen. Bleibt ein Teil des Budgets offen, können Sie sich anteilig Pflegegeld auszahlen lassen. Wenn Sie also nur 60 Prozent der Pflegesachleistungen brauchen, bekommen Sie noch 40 Prozent des Pflegegeldes überwiesen.

Sie haben die Möglichkeit, eine feste Kombination zu wählen, die ein gleichbleibendes Pflegegeld pro Monat garantiert. An dieses Verhältnis sind Sie theoretisch sechs Monate lang gebunden. Verändert sich zwischendurch die Pflegesituation, können Sie die Aufteilung aber jederzeit anpassen.

+Tipp: Kreuzen Sie beim Antrag auf Pflegeleistungen immer die Kombinationsleistung an. Lassen Sie aber offen, wie hoch der Anteil der Sachleistung und des Pflegegeldes jeweils sein soll. So bleiben Sie flexibel. Die Pflegekasse prüft dann am Ende des Monats automatisch, ob die Pflegesachleistungen vollständig verbraucht wurden oder ein Rest als Pflegegeld ausgezahlt wird.

 

Beispiel: Herr Kurz hat Pflegegrad 3 und in diesem Monat Pflegesachleistungen in Höhe von 818 Euro genutzt. Das sind etwa 60 Prozent der Pflegesachleistungen. Am Ende des Monats stehen ihm noch 40 Prozent des Pflegegeldes zu. Der volle Pflegegeldsatz beträgt 573 Euro, davon werden 60 Prozent abgezogen. Herr Kurz bekommt entsprechend noch etwa 229 Euro Pflegegeld von der Pflegekasse gezahlt.

 

Die Kombinationsleistung hat mehrere Vorteile:

  • Der Angehörige übernimmt nur Aufgaben, die er gut bewältigen kann.
  • Ein professioneller Pflegedienst unterstützt bei der Pflege und sichert die Versorgung ab.
  • Pflegende Angehörige können jederzeit Fragen an die Profis stellen.
  • Pflege und Beruf lassen sich besser miteinander vereinbaren.

+Tipp: Da die Pflegekasse erst die Abrechnung des Pflegedienstes abwarten muss, bis sie die Höhe des Pflegegelds ausrechnen kann, dauert die Auszahlung einige Zeit. Es kann durchaus vorkommen, dass Sie das Pflegegeld für Juni beispielsweise erst Anfang August auf dem Konto haben.

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