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Peer-Beratung von und für Menschen mit Behinderung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Betroffene beraten Betroffene
  • Selbstbestimmung als Ziel
  • In vielen Beratungsstellen möglich

Was ist Peer-Beratung?

Grundsätzlich beschreibt der Begriff Peer-Beratung die Beratung von Ratsuchenden durch Menschen mit gleichen bzw. ähnlichen Merkmalen oder Lebenssituationen. Für Menschen mit Behinderung ist dies in Deutschland gar nicht neu. Seit den 1980er Jahren hat sich die Beratung von Menschen mit Behinderung durch Peers (Ebenbürtige, Gleichgestellte) als fester Bestandteil der vorhandenen Beratungslandschaft entwickelt.

Peer-Beratung wird als geeignete Maßnahme betrachtet, um die Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderung zu fördern. Die Unterstützung von Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Teilhabe in allen Lebensbereichen und aktive Partizipation sind dabei besonders wichtig.

Durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Deutschland seit 2009 in Kraft ist, erhielt diese Form der Beratung zusätzliche Aufmerksamkeit. Im Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird beschrieben, dass die "Beratung von Betroffenen durch Betroffene" im Rahmen der ergänzenden, unabhängigen Teilhabe-Beratung (EUTB) bei der Förderung von Beratungsangebotenbesonders beachtet werden soll (§ 32 Abs. 3 BTHG).

 

Wo findet Peer-Beratung statt?

In vielen regionalen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung sind inzwischen Peer-Beratende tätig.

In NRW ist dies beispielsweise in einigen KoKoBe's (Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen) [externer Link] der Fall.

Auf der Internetseite der Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) [externer Link] können auch regionale Beratungsstellen mit Peer-Beratung in NRW gesucht werden. Dazu muss das Such-Kriterium "Peer-Beratung" angegeben werden.

Oftmals bieten die genannten Stellen sowohl persönliche Beratung in der Beratungsstelle, aber auch Video- oder Online-Beratung an.

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